Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wulff Med Tec GmbH
Bitte beachten Sie
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen. Gelegentlich können sich Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Sie finden den jeweils aktuellen Wortlaut auf unserer Internetseite www.wulff-klinikmatratzen.de.
Auftrag
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltung eventuell eigener Einkaufsbedingungen, die auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung Geltung erlangen. Unsere Angebote, Preise und Zusagen sind freibleibend, falls wir sie nicht schriftlich bestätigt haben.
Preise
Die genannten Preise sind Netto-Warenwerte ohne Umsatzsteuer. Die Rechnungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer. Vereinbarte Preise kommen bei Abnahme der jeweiligen Menge in einer Lieferung an einen Empfänger zur Anwendung.
Sobald im Angebot nicht anders angegeben haben unsere Angebote eine Gültigkeit von zwölf Wochen. Genaue Termine werden in der Veröffentlichung der Angebote bekannt gegeben.
Muster-/Testlieferungen
Muster, die vor einem Kauf zur Verfügung gestellt werden, gelten lediglich als Typenmuster.
Testlieferungen erhalten Sie frei Haus, unverbindlich und zum kostenlosen Test für zwölf Wochen. Innerhalb dieser zwölf wöchigen Frist haben Sie uns mitzuteilen, ob Sie sich für den Kauf des Musters entschieden haben.
Fällt Ihre Entscheidung positiv aus und es folgt eine Bestellung, wird das Muster zum entsprechenden Angebotspreis berechnet. Folgt keine Bestellung, wird Ihnen das Muster zum in der Auftragsbestätigung genannten Preis berechnet. Fällt Ihre Entscheidung negativ aus, informieren Sie uns innerhalb des zwölfwöchigen Testzeitraums und wir lassen die Ware unentgeltlich bei Ihnen abholen. Setzen Sie uns nicht über Ihre Entscheidung in Kenntnis, gehen wir davon aus, dass Sie das Muster behalten wollen. Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis wird entsprechend berechnet. Wir unsererseits verpflichten uns, Sie in dem der Testlieferung beigefügten Lieferschein auf Ihre Pflicht, uns über Ihre Entscheidung in Kenntnis zu setzen, und auf die Folgen eines Unterlassens dieser Pflicht hinzuweisen.
Bitte bewahren Sie für den Testzeitraum die Verpackung der Muster auf. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Muster unser Eigentum. Bei Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der Entleiher. Wir behalten uns ausdrücklich vor, entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.
Lieferung und Versand
Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Sie geht auf ihn über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Die Wahl des Versandweges und des Auslieferungslagers bleibt uns überlassen. Ein Abweichen auf Kundenwunsch hin ist gegen Berechnung der Mehrkosten möglich. Gegen Berechnung der Mehrkosten wird auf Wunsch auch Expressversand vorgenommen.
Beanstandung und Haftung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entspricht und ob äußere erkennbare Transportschäden oder ähnliche erkennbare Mängel vorliegen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Wareneingang, anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Berechtigte Mängelrügen können nur im Rahmen der Herabsetzung des Kaufpreises oder der Lieferung mangelfreier Ware gegen Rückgabe der gelieferten Ware geltend gemacht werden.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung steht.
Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
Da Haltbarkeit und Lebensdauer eines Schaumstoffes stark von dessen Raumgewicht abhängen, variieren unsere Garantiezeiten entsprechend: Für alle WULFF-Schaumstoffkerne für den Klinik- und Heimbereich mit einem Raumgewicht ab 50 kg/m3 gewähren wir 4 Jahre Garantie. Bei niedrigerem Raumgewicht verringert sich die Garantiezeit proportional. Die Garantie umfasst dabei alle physikalischen Defekte oder Materialänderungen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sichtbare, mehr als 2 cm tiefe Eindrücke im Schaum hinterlassen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Folgen unsachgemäßen Gebrauchs, auf normale Änderungen der Härte des Schaumstoffes oder auf Eigenschaften, die keinen Einfluss auf die druckentlastende Beschaffenheit haben. Sie erstreckt sich auch nicht auf Schäden am Schaumstoff, die durch Aufbereitungsfehler, defekte Schutzbezüge, mangelndes Lüften oder übermäßige Beanspruchung mit Körperausscheidungen wie Urin und Schweiß entstehen.
Für unsere PERLASTIC® Schutzbezüge gewähren wir bei bestimmungsgemäßem Gebrauch 2 Jahre Garantie. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Folgen unsachgemäßen Gebrauchs, zum Beispiel Schimmelpilzbildung durch mangelndes Lüften oder durch Einsatz von Betten ohne Unterlüftung, und auf Eigenschaften, die keinen Einfluss auf die Verwendung des Schutzbezuges als solchen haben.
Liegt ein physikalischer Mangel oder eine Verschlechterung im oben genannten Sinne vor, so ist der Kunde berechtigt, das Produkt auf unsere Kosten an uns zurück zu senden und ein gleiches oder das Nachfolgeprodukt zu verlangen, welches wir ihm für ihn kostenfrei liefern werden.
Unsere mündliche oder schriftliche anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung unserer Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so wird nur Schadensersatz im gleichen Umfang wie bei Qualitätsmängeln geleistet.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen können unseren Rechnungen entnommen werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Force Majeure
In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit. Nach Geltendmachung von Force Majeure, sind Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichtet, alternative Vertragsbedingungen auszuhandeln, die eine angemessene Überwindung der Folgen von Force Majeure ermöglichen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks und Wechsel. Für den Fall der Veräußerung der Ware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten Sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes betrifft. Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. Sofern die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Wulff Med Tec GmbH in Meldorf