Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wulff Med Tec GmbH
Stand 01.01.2025
Bitte beachten Sie
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen. Gelegentlich können sich Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Sie finden den jeweils aktuellen Wortlaut auf unserer Internetseite www.wulff-klinikmatratzen.de.
Auftrag
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltung eventuell eigener Einkaufsbedingungen, die auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung Geltung erlangen. Unsere Angebote, Preise und Zusagen sind freibleibend, falls wir sie nicht schriftlich bestätigt haben.
Unstornierbarkeit von Aufträgen
Nach Zusendung der Auftragsbestätigung ist eine Stornierung ausgeschlossen, da ab diesem Zeitpunkt die Produktionsplanung und -durchführung beginnt. Der Besteller verpflichtet sich zur Abnahme und Zahlung der bestellten Ware. Dies gilt insbesondere, da die Produkte individuell nach Kundenwunsch gefertigt werden.
Versand- und Verpackungskosten
Sollten wir aus Kulanz einer Rücknahme der Ware zustimmen, trägt der Besteller die Versand- und Verpackungskosten. Dies schließt insbesondere die Kosten für den Transport durch einen externen Dienstleister ein. Eine Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits.
Preise
Die genannten Preise sind Netto-Warenwerte ohne Umsatzsteuer. Die Rechnungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer. Vereinbarte Preise kommen bei Abnahme der jeweiligen Menge in einer Lieferung an einen Empfänger zur Anwendung.
Sobald im Angebot nicht anders angegeben haben unsere Angebote eine Gültigkeit von vier Wochen. Genaue Termine werden in der Veröffentlichung der Angebote bekannt gegeben.
Muster-/Testlieferungen
Muster, die vor einem Kauf zur Verfügung gestellt werden, gelten lediglich als Typenmuster. Testlieferungen erhalten Sie frei Haus, unverbindlich und zum kostenlosen Test für zwölf Wochen. Innerhalb dieser zwölfwöchigen Frist haben Sie uns mitzuteilen, ob Sie sich für den Kauf des Musters entschieden haben.
- Positive Entscheidung: Bei einer positiven Entscheidung und nachfolgender Bestellung wird das Muster zum entsprechenden Angebotspreis berechnet.
- Keine Bestellung: Erfolgt keine Bestellung, wird Ihnen das Muster zum in der Auftragsbestätigung genannten Preis berechnet.
- Negative Entscheidung: Bei einer negativen Entscheidung informieren Sie uns innerhalb des zwölfwöchigen Testzeitraums, und wir lassen die Ware unentgeltlich bei Ihnen abholen.
Setzen Sie uns nicht über Ihre Entscheidung in Kenntnis, gehen wir davon aus, dass Sie das Muster behalten wollen. Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis wird entsprechend berechnet. Wir verpflichten uns, Sie im Lieferschein der Testlieferung auf Ihre Pflicht, uns über Ihre Entscheidung in Kenntnis zu setzen, und auf die Folgen eines Unterlassens dieser Pflicht hinzuweisen. Bitte bewahren Sie für den Testzeitraum die Verpackung der Muster auf. Sollte es zu einer Rücksendung kommen und keine Verpackung mehr vorhanden sein, können wir eine kostenpflichtige Verpackung zusenden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Muster unser Eigentum. Bei Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der Entleiher. Wir behalten uns ausdrücklich vor, entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.
Lieferung und Versand
Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Sie geht auf ihn über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Die Wahl des Versandweges und des Auslieferungslagers bleibt uns überlassen. Ein Abweichen auf Kundenwunsch hin ist gegen Berechnung der Mehrkosten möglich. Gegen Berechnung der Mehrkosten wird auf Wunsch auch Expressversand vorgenommen.
Beanstandung und Haftung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entspricht und ob äußere erkennbare Transportschäden oder ähnliche erkennbare Mängel vorliegen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Wareneingang, anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Berechtigte Mängelrügen können nur im Rahmen der Herabsetzung des Kaufpreises oder der Lieferung mangelfreier Ware gegen Rückgabe der gelieferten Ware geltend gemacht werden.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung steht.
Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
Da Haltbarkeit und Lebensdauer eines Schaumstoffes stark von dessen Raumgewicht abhängen, variieren unsere Garantiezeiten entsprechend: Für alle WULFF-Schaumstoffkerne für den Klinik- und Heimbereich mit einem Raumgewicht ab 50 kg/m3 gewähren wir 4 Jahre Garantie. Bei niedrigerem Raumgewicht verringert sich die Garantiezeit proportional. Die Garantie umfasst dabei alle physikalischen Defekte oder Materialänderungen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sichtbare, mehr als 2 cm tiefe Eindrücke im Schaum hinterlassen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Folgen unsachgemäßen Gebrauchs, auf normale Änderungen der Härte des Schaumstoffes oder auf Eigenschaften, die keinen Einfluss auf die druckentlastende Beschaffenheit haben. Sie erstreckt sich auch nicht auf Schäden am Schaumstoff, die durch Aufbereitungsfehler, defekte Schutzbezüge, mangelndes Lüften oder übermäßige Beanspruchung mit Körperausscheidungen wie Urin und Schweiß entstehen.
Auf das Bezugsmaterial unserer PERLASTIC® Schutzbezüge gewähren wir bei bestimmungsgemäßem Gebrauch 4 Jahre Garantie. Auf Nähte und Reißverschlüsse beträgt die Garantiezeit 2 Jahre. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Folgen unsachgemäßen Gebrauchs, zum Beispiel Schimmelpilzbildung durch mangelndes Lüften oder durch Einsatz von Betten ohne Unterlüftung, und auf Eigenschaften, die keinen Einfluss auf die Verwendung des Schutzbezuges als solchen haben.
Liegt ein physikalischer Mangel oder eine Verschlechterung im oben genannten Sinne vor, so ist der Kunde berechtigt, das Produkt auf unsere Kosten an uns zurück zu senden und ein gleiches oder das Nachfolgeprodukt zu verlangen, welches wir ihm für ihn kostenfrei liefern werden.
Unsere mündliche oder schriftliche anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung unserer Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so wird nur Schadensersatz im gleichen Umfang wie bei Qualitätsmängeln geleistet.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen können unseren Rechnungen entnommen werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Force Majeure
In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit. Nach Geltendmachung von Force Majeure, sind Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichtet, alternative Vertragsbedingungen auszuhandeln, die eine angemessene Überwindung der Folgen von Force Majeure ermöglichen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber seine Ansprüche gegen den Abnehmer in Höhe des Rechnungsbetrags an uns ab. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets in unserem Auftrag. Bei Verarbeitung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen Gegenständen. Dasselbe gilt bei Vermischung, wobei der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und verwahrt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Pinneberg.